Die standesamtliche Trauung muss sein. Für die einen ist es deshalb nur ein bürokratischer Akt, da die kirchliche Eheschließung das wesentliche der zukünftigen Verbindung ausmacht, für die anderen ist es die einzige Hochzeit, so dass auch dieser Tag zu etwas Besonderem gemacht werden soll.
Die Standesämter bemühen sich aber mittlerweile, das Image des rein bürokratischen Aktes abzulegen und so wird die "Dienstleistung" Eheschließung an zahlreichen Orten angeboten: im historischen Elefantenhaus im Zoo, auf einem Leuchtturm in der Nordsee, auf einem Schiff - die Möglichkeiten sind dabei zahlreich. Sie müssen auch nicht bei Ihrem Standesamt vor Ort heiraten, sondern können sich ein beliebiges Standesamt aussuchen. Auch Auslandstrauungen sind so (manchmal mit etwas Aufwand) möglich. Anmelden müssen Sie sich aber unbedingt bei Ihrem zuständigen Standesamt; Sie müssen sich dann eine entsprechende (kostenpflichtige) Überweisung ausstellen lassen.
Trauzeugen sind seit dem 1. Juli 1998 keine Pflicht mehr, Sie können aber weiterhin Freunde zu Trauzeugen machen. Diese müssen volljährig sein, deutsch verstehen können und ihren Personalausweis zur Trauung mitbringen. Eine vorherige Anmeldung der Trauzeugen ist in der Regeln nicht notwendig.
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